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Sachverständige für Fahrzeugtechnik
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Unabhängiges KFZ - Sachverständigenbüro!!!
Ihr Partner wenn es geknallt hat!
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Gerichtsurteile
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Hier einige aussagekräftige Gerichtsurteile:
In letzter Zeit wird des öfteren von einigen Versicherern behauptet, daß die Bagatellschadengrenze schon lange nicht mehr bei
512,- EURO anzusetzen sei,
sondern bei 767,-EURO oder gar
1.023,-EURO
Nachfolgenden Rechtsprechungen lassen erkennen, daß die Grenze nach wie vor bei 512,-EURO liegt.
Vor allem handelt es sich hierbei nicht um eine starre Grenze, so daß die Beauftragung eines Sachkundigen auch schon bei kleineren Schäden zur Beweissicherung notwendig ist.
klicke hier für Detailinformationen
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